Kostenfreiheit des Schulwegs

Antragstellung für die Fahrtkostenerstattung für den Schulweg

Alle Regelungen für die Fahrkostenerstattung für den Schulweg Ihres Kindes und die Antragstellung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass bis zum Umzug in das Stammgebäude die Entfernung zu dem Interimgebäude in der Ungererstraße 191 maßgebend ist. Ab dem Umzug gilt die Entfernung zum Stammgebäude in der Friederike-Nadig-Allee 48 in München Freimann.